Wie ist der Ablauf für die Kfz-Zulassung?

Eine Kfz-Zulassung kommt meist dann vor, wenn man zum Beispiel ein neu gekauftes Auto anmelden, einen Gebrauchtwagen wiederzulassen oder ein Fahrzeug nach einem Halterwechsel ummelden möchte. Doch wie funktioniert die Anmeldung eigentlich genau? Der Ablauf für die Kfz-Zulassung ist nahezu immer gleich. Wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen möchten, müssen Sie nur ein paar einfache Schritte umsetzen. Schauen Sie sich dazu außerdem auch unser Erklärvideo auf Youtube an.

1. Beschaffung der Zulassungsdokumente

Zuerst benötigen Sie alle Zulassungspapiere. Ohne die gesetzlich notwendigen Dokumente ist eine Kfz-Zulassung nicht möglich. Die Zulassungsbescheinigungen und den Bericht über die Hauptuntersuchung bekommen Sie vom Verkäufer. Sollte die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen sein, müssen Sie eine neue Untersuchung von einem Prüfdienst (zum Beispiel TÜV oder DEKRA) erstellen lassen.

Wichtig ist insbesondere die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), um den gesetzlich erforderlichen Mindestschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Über eVB-Nummer.com vergleichen Sie online über 300 Versicherungstarife, bevor Sie die eVB-Nummer beantragen. Nutzen Sie diesen Vorteil und sparen Sie Geld!

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2. Anmeldung bei der Zulassungsstelle

Sobald alle Papiere vorhanden sind, können Sie Ihr Fahrzeug bei dem zuständigen Zulassungsamt anmelden. Die erstellte eVB-Nummer müssen Sie dann mit den restlichen Zulassungsunterlagen bei der örtlichen Zulassungsstelle vorzeigen. Die Anmeldung ohne gültige eVB-Nummer oder ohne Hauptuntersuchung ist nicht möglich.

Wichtig: Klären Sie vorher ab, ob bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ein Termin notwendig ist. In Großstädten kann es vorkommen, dass die Fahrzeugzulassung nur mit einem vorher gemachten Termin durchführbar ist. Nutzen Sie daher das Angebot Ihrer Zulassungsbehörde, um vorab einen Termin zu reservieren. Dadurch vermeiden Sie Wartezeiten und können Ihr Kfz möglichst schnell anmelden.

Sobald Sie bei der Zulassungsstelle angekommen sind, läuft es in der Regel folgendermaßen ab:

  1. Vorlage der Zulassungsdokumente einschließlich der elektronischen Versicherungsbestätigung
  2. Prüfung der Unterlagen und Gültigkeit der eVB-Nummer durch den Sachbearbeiter
  3. Festlegung der Kennzeichenkombination
  4. Zahlung der Zulassungsgebühren
  5. Erhalt der Quittung zur Erstellung der Kfz-Kennzeichen

Anders als oft vermutet, müssen anzumeldende Pkw oder andere Kraftfahrzeuge nicht mit zu der Meldestelle gebracht oder vorgeführt werden. Das gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Kraftfahrzeug schon mal zu einem anderen Zeitpunkt zugelassen war. Lediglich bei frisch gekauften, noch nie zugelassenen Neuwagen und bei Fahrzeugen aus dem Ausland kann eine Vorstellung notwendig sein.

Die normale Kfz-Zulassung (Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund) ist zeitlich nicht begrenzt. Die Anmeldung wird somit dauerhaft anerkannt bis Sie die Abmeldung aktiv in die Wege leiten. Lediglich bei der Anmeldung von Kurzzeitkennzeichen (gelber Hintergrund an der rechten Seite) ist die Versicherungs- und Zulassungsdauer auf den beantragten Zeitraum beschränkt (meist 3 bis 15 Tage).

3. Erstellung der Kfz-Kennzeichen

Nach Überprüfung der Zulassungsdokumente durch den Sachbearbeiter und Bezahlung der Zulassungsgebühr ist die Anmeldung schon größtenteils abgeschlossen. Sofern Sie nicht bereits eigene Kfz-Schilder mitgebracht haben, können Sie Ihre Kfz-Kennzeichen sofort vor Ort erstellen lassen. Dafür erhalten Sie eine Quittung, wo Ihre Kennzeichenkombination draufsteht. Den Beleg übergeben Sie einfach einem örtlichen Schilderpräger, der Ihre persönlichen Kennzeichen unverzüglich anfertigt.

Dieses Vorgehen dauert gewöhnlich nur wenige Minuten, so dass Sie die neuen Schilder dem Sachbearbeiter direkt vorlegen können. Sobald er die Zulassungsplakette aufgeklebt hat, ist die Kfz-Zulassung vollbracht.

Möchten Sie sich ein Wunschkennzeichen drucken lassen? Dann müssen Sie dies je nach Zulassungsstelle entweder vorab über die Internetseite der Zulassungsstelle reservieren oder vor Ort dem Sachbearbeiter mitteilen. Die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens wird online über die Reservierungsanfrage oder vom Sachbearbeiter geprüft.

4. Nach der Kfz-Zulassung

Hat der Sachbearbeiter die Plakette angebracht, müssen Sie nur noch die Kennzeichen an das zugelassene Kraftfahrzeug schrauben. Sie dürfen dann augenblicklich losfahren und Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen.

Der Versicherungsbeginn Ihrer Kfz-Versicherung beginnt am Zulassungstag. Eine Meldung des Nummernschilds an die Kfz-Versicherung muss nicht erfolgen, da die Zulassungsbehörde die erfolgreiche Zulassung immer an die jeweilige Versicherung meldet. Ihren Versicherungsschein erhalten Sie daher automatisch innerhalb weniger Tage nach der Zulassung, wenn Sie vor der Anmeldung Ihre Autoversicherung über unseren Tarifrechner abschließen.