Welcher Versicherungsschutz gilt über die eVB-Nummer?

Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs benötigen Sie eine eVB-Nummer. Mit dieser elektronischen Versicherungsnummer haben Sie ab dem Tag der Kfz-Zulassung einen vorläufigen Versicherungsschutz bei der von Ihnen vorher ausgewählten Kfz-Versicherung. Die Versicherungsdeckung ist laut Gesetz notwendig, wenn Sie Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Verursachte Schäden gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sind dadurch finanziell abgesichert.

Welche vorläufige Deckung ist mindestens garantiert?

Ein Versicherungsunternehmen gewährleistet über die eVB-Nummer immer den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Die Höhe der Mindestdeckungssumme pro Schadensfall richtet sich für Kraftfahrzeuge, wie Pkw oder Krafträder, nach Paragraf 4 des Pflichtversicherungsgesetzes:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden

Den Versicherungsanbietern ist es jedoch freigestellt, ob sie den Kunden auch höhere Versicherungssummen gewähren. Oftmals werden sogar pauschale Deckungssummen von bis zu 100 Millionen Euro als Standard für den Haftpflichtschutz garantiert.

Die vorläufige Deckungszusage gilt nach der Anmeldung bei der Zulassungsstelle bis zu mehrere Wochen. Sobald Sie Ihren Versicherungsschein erhalten, sind Sie voll versichert.

Versicherungsschutz und eVB-Nummer beantragen

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Vorsicht bei gewünschter Kaskodeckung

Wenn Sie vor der Kfz-Zulassung eine Versicherung plus eVB-Nummer online beantragen, ist im Normalfall nur die Haftpflichtdeckung versichert. Der Versicherungsschutz über die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung beginnt erst, wenn die Kfz-Versicherung Ihren Versicherungsantrag angenommen hat. Das ist wichtig zu wissen, wenn Sie zum Beispiel ein höherwertiges Fahrzeug anmelden. Bei manchen Kfz-Versicherungen erfolgt die Vertragsannahme zwar digital noch am Tag der Zulassung. Bei anderen dauert die Bearbeitung aber ein paar Tage.

Die Lösung: Haben Sie Ihre Kfz-Versicherung mit einer Kaskoversicherung beantragt, dann können Sie den entsprechenden Schutz auch schon vor der Antragsannahme explizit über die eVB-Nummer mit einschließen lassen. Für den Einschluss der Kaskodeckung müssen Sie nach der Beantragung des Tarifs die entsprechende Versicherung anrufen oder per E-Mail kontaktieren und um den Teilkasko- bzw. Vollkaskoschutz bitten. Wenn Sie eine E-Mail schreiben, bekommen Sie die Bestätigung der Kaskodeckung schriftlich zurück. Ihre E-Mail sollte folgende Informationen beinhalten, damit es keine Rückfragen und somit Verzögerungen gibt:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Erhaltene eVB-Nummer
  • Kopie vom Fahrzeugschein

Bekommen Sie von der Versicherung eine positive Rückmeldung, ist Ihr Fahrzeug sofort nach der Zulassung mit dem Kaskoschutz versichert. Für normale Pkw ist der Einschluss in der Regel kein Problem. Achten Sie dann nur noch darauf, dass der erste Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto abgebucht werden kann. Ansonsten würde der Versicherungsschutz wieder erlöschen.